Bei der Jahreshauptversammlung des Vereins Kultur Pur am 25. April 2024 um 18 Uhr im Bestwiger Bürger- und Rathaus steht die Neufassung des Paragrafen 8 der Vereinssatzung zur Abstimmung. Der Paragraf 8 lautet bisher wie folgt:
Für den 2. Vorsitzenden gilt die Wahlzeit von zwei Jahren erst ab dem Jahr 2002.
Zur Abstimmung gestellt wird folgende Anpassung:
Punkt 8.1 ist nach diesem Vorschlag geändert. Die bisherigen Punkte 8.2. und 8.3. entfallen. Der neu formulierte Punkt 8.2 ersetzt den bisherigen Punkt 8.4.
Die Satzungsänderung tritt in Kraft, wenn sie bei der Jahreshauptversammlung mit einer Zwei Drittel-Mehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder beschlossen wird. Der Vorschlag ist hiermit vorab fristgerecht veröffentlicht.
Hier die ausführliche Tagesordnung für die Jahreshauptversammlung am 25. April:
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